Von Ralph Rückert, Tierarzt
Auf den Bildern sehen wir multiple, sehr weit fortgeschrittene Perianaltumore bei einem 11jährigen, intakten Rüden und den chirurgischen Therapieverlauf.
Dafür, dass Perianaltumore beim Hund relativ häufig sind, werden uns Patienten mit solchen Umfangsvermehrungen nicht selten in einem ziemlich späten Stadium vorgestellt. Statistisch bestehen Perianaltumore meist schon mehr als ein Jahr, bevor die Hunde deswegen in der Tierarztpraxis auftauchen. Das mag an einer für den Mediziner oft schwer zu verstehenden Tabuisierung dieser Körperregion liegen. Aufklärung scheint auf jeden Fall erforderlich zu sein, deshalb diese für manche eventuell unappetitliche Falldarstellung.
Wie gesagt, Perianaltumore sind häufig, denn sie machen etwa 15 Prozent aller Hauttumore beim Hund aus. Zu über 90 Prozent handelt es sich dabei um gutartige Adenome, aber es gibt auch mal bösartige Adenokarzinome der Zirkumanaldrüsen. Die oben gemachten Angaben zu Alter und Geschlecht des Patienten sind insofern wichtig, als Perianaltumore besonders gern (mehr als 75 Prozent?) beim älteren, intakten Rüden auftreten. Wir werden also bei dem inzwischen klar erkennbaren Trend, Rüden nicht ohne medizinische Indikation schon in jungen Jahren zu kastrieren, damit rechnen müssen, dass wir es mit dieser Tumorart in Zukunft häufiger zu tun bekommen werden.
Um einen diesbezüglich eventuell aufkeimenden Gedanken gleich wieder zu ersticken: Die Angst vor dieser Sorte Tumor stellt keine medizinische Indikation für eine vorsorgliche Kastration dar! Haben sich aber schon Perianaltumore gebildet, sieht die Sache ganz anders aus, denn dann ist eine unverzügliche Kastration dringend anzuraten. Sie führt in über 90 Prozent der Fälle zum Verschwinden der Tumore, also zur vollständigen Remission.
Klappt das – wie in diesem Fall – nicht, sind die Tumore bereits sehr groß und damit störend, gar oberflächlich ulzeriert (siehe Fotos) oder treten sie bei kastrierten Rüden oder bei Hündinnen auf, müssen sie chirurgisch entfernt werden. Es ist sicher einleuchtend, dass eine solche Operation um so anspruchsvoller und riskanter ist, je später der Patient vorgestellt wird. Bei entsprechend ungünstiger Lokalisation weit fortgeschrittener Perianaltumore besteht durchaus das Risiko einer temporären oder andauernden Kotinkontinenz als Folge der Operation.
Bei vielen kutanen (die Haut und ihre Drüsen betreffenden) Tumoren ist vor dem chirurgischen Eingriff eine sogenannte Feinnadel-Aspirationsbiopsie anzuraten, damit klar ist, ob man einen gut- oder bösartigen Tumor operieren will. In diesem Fall ist das – ähnlich wie bei den Gesäugetumoren der Hündin – nicht sinnvoll, weil Adenome (gutartig) und Adenokarzinome (bösartig) anhand von Feinnadel-Biopsien nur sehr schlecht voneinander unterschieden werden können. Das funktioniert nur zuverlässig anhand größerer Gewebeproben.
Wie schon angedeutet, führte bei diesem Rüden die Kastration leider nicht zu einer Remission, so dass wir operieren mussten. Bild 1 zeigt die Ausgangssituation nach dem Rasieren. Auf Bild 2 sehen wir den Zustand direkt nach der ersten OP, auf Bild 3 den unmittelbar vor dem zweiten Eingriff. Bild 4 zeigt uns das Endergebnis kurz vor Entfernen der Fäden.
Die Entfernung der rund um den After verteilten Tumore in zwei Eingriffe aufzuteilen, habe ich deshalb entschieden, um nicht einmal rundherum – speziell beim Kotabsatz – unter schmerzhafter Spannung stehende Nähte setzen zu müssen. Es gibt sicher Kolleginnen und Kollegen, die das alles in einem Rutsch erledigt hätten, aber mir erschien es so rücksichtsvoller gegenüber dem Hund.
Das letzte Foto gefällt mir sehr. Sieht doch im Vergleich zum ersten Bild aus wie neu, oder?
Bleiben Sie uns gewogen, bis bald, Ihr
Ralph Rückert
© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm
Sie können jederzeit und ohne meine Erlaubnis auf diesen Artikel verlinken oder ihn auf Facebook bzw. GooglePlus teilen. Jegliche Vervielfältigung oder Nachveröffentlichung, ob in elektronischer Form oder im Druck, kann nur mit meinem schriftlich eingeholten und erteilten Einverständnis erfolgen. Von mir genehmigte Nachveröffentlichungen müssen den jeweiligen Artikel völlig unverändert lassen, also ohne Weglassungen, Hinzufügungen oder Hervorhebungen. Eine Umwandlung in andere Dateiformate wie PDF ist nicht gestattet. In Printmedien sind dem Artikel die vollständigen Quellenangaben inkl. meiner Praxis-Homepage beizufügen, bei Online-Nachveröffentlichung ist zusätzlich ein anklickbarer Link auf meine Praxis-Homepage oder den Original-Artikel im Blog nötig.