Hohe Wellen: Durchsetzung von Paragraph 10 der neuen Tierschutzhundeverordnung (Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen) durch die Veterinärämter
Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin
Die Welt der vereinsorganisierten Hundezüchter:innen ist aktuell in heller Aufregung. Der Verband für das deutsche Hundewesen (VDH) umreißt das Problem auf seiner Website folgendermaßen:
„Die letzten Wochen waren geprägt von Diskussionen mit Amtsveterinären, Behörden und Ministerien bezüglich der Umsetzung des § 10 der neuen Tierschutzhundeverordnung. Diese sieht unter anderem ein Ausstellungsverbot für Hunde mit sogenannten Qualzuchtmerkmalen vor. Die Ausstellungen in Erfurt, Lingen, Dortmund und Neumünster sind die ersten Großveranstaltungen, die von der seit dem 1.1.2022 geltenden Fassung der Tierschutzhundeverordnung betroffen und mit sehr unterschiedlichen Anordnungen konfrontiert worden sind. Auch Sportveranstaltungen und Spezialrassehunde-Ausstellungen rücken zunehmend in den Fokus und fallen ebenfalls unter den Geltungsbereich der Verordnung.“