Von Ralph Rückert, Tierarzt
Wie so oft als Einleitung ein Netz-Fundstück, die 1-Sterne-Bewertung einer deutschen Tierarztpraxis: „Vorsicht, Abzocker! Ich habe wegen ihrem guten Ruf zu dieser Praxis gewechselt, aber als ich neulich beim ersten Besuch mit unserer neuen Fellnase eine Liste mit ein paar Fragen dabei hatte und die mit der Chefin durchgesprochen habe, standen hinterher auf der Rechnung die Posten „Ziffer 11: Eingehende Beratung“ und „Z (Zeitgebühr)“, für zusammen 70,48 Euro plus Märchensteuer!!! Das ist eine bodenlose Frechheit, wir haben uns nur eine halbe Stunde über unser Mäuschen unterhalten. Bei meinem früheren Tierarzt hat das nie was gekostet! Diese Praxis, wo es nur ums Geld geht, nicht um die Tiere, sieht mich jedenfalls nie wieder!„.
Das ist ziemlich typisch. Irgendwo in meinen vielen Bewertungen müsste sich eigentlich auch sowas finden, wenn ich mich richtig erinnere. Die Gebührenordnungsziffern 10: „Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung (auch schriftlich oder fernmündlich)“, 11: „Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung, das gewöhnliche Maß übersteigend, einschließlich eingehender Vorbereitung…“ und Z: „Zeitgebühr“stoßen bei Haustierbesitzer:innen häufig auf irgendwas zwischen empörtem Unverständnis und blankem Entsetzen.
Warum? Ein Erklärungsansatz ist in meinen Augen, dass man als Kunde speziell im Handel oft ausführlich und dabei (vermeintlich!) völlig kostenlos beraten wird. Man denke nur an den Kauf eines Autos, eines Möbelstücks oder eines Fernsehers. Viele Verbraucher nützen das ja auch bedenken- und schamlos aus, indem sie sich im lokalen Handel gründlich beraten lassen, um dann das gewünschte Produkt möglichst billig online zu erwerben.
Nun ist es aber so: Der Handel handelt! Er kauft ein Produkt und verkauft es nach dem Aufschlagen einer Handelsspanne, in die der etwaige Beratungsaufwand natürlich eingepreist wird, an den Endverbraucher weiter. Was aber verkaufe ich als Tierarzt? Für was bezahlen Sie bei mir (beim Anwalt, beim Notar, beim Architekten…)? Das ist einfach zu beantworten: Sie bezahlen für mein durch Studium, lebenslange Weiterbildung und Erfahrung erworbenes Spezialistenwissen!
Ich habe aber nur eine begrenzte Zahl von Stunden pro Woche, pro Monat, pro Jahr zur Verfügung, in denen ich das, nämlich die Anwendung meines Wissens auf die Fälle meiner Kunden, machen kann. Deshalb gilt der in der Überschrift genannte und jedermann geläufige Spruch: Zeit ist Geld! Am Ende läuft es also immer drauf raus, dass Sie mich für die klar begrenzte Ressource Zeit bezahlen. Ich denke, das leuchtet ein. Aber jetzt wird’s leider kompliziert, was man nicht zuletzt daran sehen kann, dass auch viele Kolleginnen und Kollegen die folgenden Zusammenhänge nicht wirklich verstehen, siehe die Bewertung in der Einleitung mit der eventuell sogar der Wahrheit entsprechenden Erwähnung eines Tierarztes, bei dem Beratung angeblich gar nichts kostet.
Es gibt sicher viele Menschen, die die oben genannte Summe für eine halbe Stunde Beratung hochrechnen und entrüstet ausrufen: „Was, die verdient 140 Euro die Stunde nur fürs Labern? Unglaublich!“. Das ist natürlich naiv ohne Ende und könnte nicht weiter von der Wahrheit entfernt sein. Jede Praxis oder Klinik hat fixe und variable Kosten: Personal, Räumlichkeiten, Strom, Wasser, Gerätekauf oder -leasing, Fortbildung und so weiter und so fort, da könnte man jetzt eine halbe Seite vollschreiben, aber Sie verstehen, was ich meine. Nehme ich die Summe aller Kosten pro Jahr und dividiere sie durch die Zahl der Stunden, die ich im Kontakt zu Patienten bzw. Kunden arbeite, komme ich auf einen Betrag pro Stunde, den ich erst mal erreichen bzw. überschreiten muss, um überhaupt einen Cent Gewinn zu machen. Nehme ich die Summe aller Kosten und schlage dann einen angemessenen Betrag x als sogenannten Unternehmerlohn drauf, teile das Ganze wieder durch die Stunden im Patienten- bzw. Kundenkontakt, komme ich auf den Stundensatz, den ich verlangen muss, um alle Kosten zu decken und angemessen zu verdienen. Aber halt, Mist, ich habe da ja was Wichtiges vergessen: Da bleibt rein gar nichts zur Bildung von finanziellen Betriebsreserven bzw. für Neuinvestitionen in die Zukunft übrig. Muss also nochmal ordentlich was drauf auf den Stundensatz! Haben wir es jetzt endlich?
Nö, leider nicht! Jeder von uns hat sich ja schon mal ausgerechnet, was er so pro Stunde verdient, und ist damit zufrieden oder nicht. Nehme ich nun mein Unternehmergehalt und teile es durch die Stunden Patientenkontaktzeit pro Jahr, so mag mein Stundenlohn ganz ordentlich aussehen. Das Problem ist nur, dass ich ja noch viele andere Dinge mache. Ich arbeite in meiner Praxis nicht nur als Fachkraft „Tierarzt“, sondern auch als Unternehmer und Manager, verbringe also viel Zeit mit allen möglichen Tätigkeiten, die mir niemand direkt bezahlt. Beispielhaft seien nur Personalgewinnung und -management, Administration und Marketing genannt. Und ich muss mich fortbilden, also Fachartikel und -bücher lesen, an Webinaren, Kongressen und Schulungen teilnehmen. Je nach Praxis- bzw. Klinikgröße kann der Anteil dieser Tätigkeiten stark unterschiedlich ausfallen, aber ich für meinen Teil verbringe nur etwa 65 Prozent meiner realen Arbeitszeit im tarifwirksamen Patienten- bzw. Kundenkontakt.
Ziehen wir doch mal die Kollegin aus der oben zitierten Bewertung als Beispiel heran. Ich habe mir ihre Praxis natürlich (virtuell) angeschaut und schätze aufgrund von Größe, Leistungsangebot und Personalstärke ganz fachkundig, dass sie bestenfalls 30 Prozent Gewinn vor Steuern generiert. Verlangt sie also pro Stunde Beratung 140 Euro, erzielt sie damit einen Gewinn von 42 Euro. Klingt ganz anständig! Je nach persönlichem Steuersatz und den individuell unterschiedlichen Aufwendungen für Krankheits-, Berufsunfähigkeits- und Altersvorsorge dürfte das ein echtes Netto von bestenfalls 24 Euro pro Stunde bedeuten. Okay, nicht direkt berauschend, aber akzeptabel, werden viele von Ihnen sagen. Rechnen wir aber nun noch die erwähnten und nicht direkt bezahlten 35 Prozent Arbeitsstunden ohne Patientenkontakt ein, kommen wir damit auf ein Netto von 16 Euro pro Stunde! Wir erinnern uns bitte kurz daran, dass Reinigungskräfte heutzutage in der Regel 15 Euro pro Stunde haben möchten. Ich denke, dass wir uns darauf einigen können, dass das als persönliches Netto pro Stunde für die Inhaberin einer mittelgroßen Praxis mit der Verantwortung für 7 Angestellte nicht wirklich angemessen ist. Merke: Selbst diese Kollegin, die in der zitierten Bewertung erbittert als Abzockerin gegeißelt wird, berechnet immer noch deutlich zu wenig für die erbrachte Beratungsleistung.
Wenn ich das alles bis hier auch nur halbwegs begreiflich erklärt habe, sollte Ihnen inzwischen sonnenklar geworden sein, dass jede betriebswirtschaftlich vernünftig geführte Tierarztpraxis (je nach Struktur, Personalstärke, Geräteausstattung, etc.) einen ganz individuellen Stundensatz erzielen MUSS. Sie können aus in meinen Augen ziemlich leicht nachvollziehbaren Gründen nicht einfach das Gebührenniveau einer Minipraxis mit einer Tierärztin/einem Tierarzt und einem/einer Auszubildenden mit dem einer Praxis/Klinik vergleichen, in der fünf, zehn, fünfzehn oder noch mehr Angestellte rumwuseln und die über einen mordsmäßigen Medizingerätepark verfügt. Man liest ja häufig in beleidigtem bis schockiertem Tonfall vorgebrachte Kritik von Tierbesitzer:innen, dass diese oder jene Praxis teurer wäre als viele andere Kolleginnen oder Kollegen. Schließlich würden doch alle Praxisinhaber:innen der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) unterliegen, also könne das ja wohl nicht sein, dass da eine(r) so viel mehr verlangt als andere. Mein Tipp für Sie: Vergessen Sie die GOT einfach! So wie die vier Eckfahnen ein großes Fußballfeld markieren, steckt die GOT einen sehr weiten Rahmen ab, in dem sich ein halbwegs routinierter Anwender so frei bewegen kann wie Franz Beckenbauer in seinen besten Zeiten, ohne gegen irgendeine Regel zu verstoßen. Am Ende geht es immer um Zeit und Stundensatz. Deshalb gibt es in der GOT auch einige mit einem „Z“ gekennzeichnete Leistungen wie zum Beispiel die schon erwähnte Ziffer 11: „Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung“. Der Umfang dieser Leistungen wird wesentlich durch den Zeitfaktor bestimmt, weshalb ich da zusätzliche Zeitgebühren berechnen soll, darf, muss, und zwar je angefangener Viertelstunde und im 1,0- bis 3,0- (im Notdienst sogar 4,0-)fachen Satz.
Stundensätze sind in der Regel irgendwie gestaffelt. Nur mal als griffiges Beispiel: 200 Euro für reine Beratung, 300 Euro für die direkte Arbeit am Patienten (körperliche Untersuchung, Röntgen, Labor, etc.) und 400 Euro für diagnostische und therapeutische Bemühungen am narkotisierten Tier (Chirurgie, Endoskopie, Zahneingriffe, etc.). Warum diese Staffelung? Außer bei der reinen Beratung kommt zunehmend teure Medizintechnik ins Spiel, die finanziert und amortisiert werden muss. Würde man alles querbeet im gleichen Stundensatz abrechnen, müssten Kunden, die nur beraten werden, technisch anspruchsvolle diagnostische oder therapeutische Maßnahmen sozusagen quersubventionieren, was ich als nicht angemessen empfinde.
Schnappt gerade jemand empört nach Luft? Sollten Sie nicht! Wir sind mit den genannten Sätzen immer noch locker innerhalb des Rahmens, den Rechtsanwälte pro Stunde in Rechnung stellen, und die brauchen für ihre Tätigkeit keinen teuren und wartungsintensiven Gerätepark. Warum in aller Welt sollte also eine Stunde in einer erfolgreichen Tierarztpraxis weniger kosten als eine Stunde in einer erfolgreichen Rechtsanwaltskanzlei?
In der Humanmedizin wird von allen Seiten bitterlich beklagt, dass Zuhören, sorgfältige Anamneseerhebung und Beratung viel zu kurz kämen. Auch über die Ursache dieses Problems herrscht seltene Einigkeit: Einfaches Zuhören und gründliche Beratung werden in den Abrechnungsmodellen der Krankenkassen völlig unzureichend oder gleich gar nicht entlohnt. Jeder von uns hat ja schon erlebt, wie genervt Ärzt:innen reagieren können, wenn man sie mit unerwarteten Fragen löchert. Das liegt eher selten daran, dass sie die Fragen an sich unangemessen finden würden. Sie wissen nur, dass sie für ihre Beantwortung nicht bezahlt werden, dass sie nach höchstens 5 Minuten buchstäblich für lau arbeiten.
Dieses Problem haben wir in der Tiermedizin nicht. In den Rezensionen guter Praxen und Kliniken wird sehr häufig lobend erwähnt, dass sich viel Zeit für den Patienten und seine Besitzer:innen genommen würde. In diesem Punkt kann ich den Tierhalter:innen nur recht geben: Dass sich Zeit genommen, aufmerksam zugehört und auch auf das jeweilige Tier mit seinen Eigenarten eingegangen wird, ist definitiv eines der Kennzeichen guter Tiermedizin. Aber, und an dieser Tatsache kommen wir nicht vorbei: Sie, die Haustierbesitzer:innen, müssen diese Zeit auch bezahlen! Beratung kann keine kostenlose Leistung sein, zumindest nicht in Einrichtungen, die ich als fachlich gut und gleichzeitig betriebswirtschaftlich sinnvoll geführt bezeichnen würde.
Natürlich werden Sie mit etwas Mühe nach wie vor einige Kolleginnen und Kollegen finden, die sich der Erwartungshaltung so mancher Tierbesitzer:innen („Beratung hat kostenlos zu sein, ganz wie im Media Markt!“) beugen und irgendwas zwischen nix und viel zu wenig für diese Leistung berechnen. Da können Sie sich dann entweder drüber freuen oder aber anfangen, sich intelligente Fragen zu stellen. Es gibt ja eigentlich nur zwei Möglichkeiten, warum (angesichts der oben erläuterten Zusammenhänge bezüglich des Stundensatzes) jemand 10, 20 oder gar 30 Minuten Beratung NICHT berechnet. Entweder ist die entsprechende Praxis so erfolglos, dass die Kollegin/der Kollege sowieso zu viel Zeit hat, weil zu wenig Kunden kommen. Oder sie/er zweifelt insgeheim selber so sehr an der fachlichen Qualität ihrer/seiner Aussagen, dass sie/er sich nicht traut, dafür Geld zu verlangen. Beides würde mir als Ratsuchendem schwer zu denken geben.
Manche werden sich gerade alte Rechnungen ihrer Tierarztpraxis rausgesucht haben und feststellen, dass beim letzten Besuch nur eine Allgemeine und eine Eingehende Untersuchung berechnet wurden, obwohl da definitiv auch eine Beratung von etwa 5 Minuten stattfand. Ja, das ist völlig korrekt. In der GOT ist bei den beiden Grundleistungen Ziffer 20: „Allgemeine Untersuchung mit Beratung“ und 21: „Folgeuntersuchung im gleichen Behandlungsfall mit Beratung“ ganz offensichtlich bereits eine gewisse Beratungsleistung eingepreist. Das leuchtet ja auch ein. Man erläutert dem Besitzer bei oder nach der Untersuchung die erhobenen Befunde, die Diagnose, die Prognose, die Therapie und eventuell einen Plan für das weitere Vorgehen. Das muss natürlich inkludiert sein, wenn auch nur in einem Zeitrahmen, der noch zum Stundensatz der Praxis passt. Zieht jemand wie die Rezensentin oben nach der Untersuchung und der dazu gehörenden Beratung einen Zettel mit zusätzlichen Fragen aus der Tasche, fängt das „Gebühren-Taxameter“ wieder an zu ticken.
Abschließend zwei weitere für Sie interessante Fakten aus der GOT:
– Der Text von Ziffer 10: „Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung“ hat wohlweislich den in Klammern gesetzten Zusatz „auch schriftlich oder fernmündlich“. Wann immer das Spezialistenwissen einer Tierärztin/eines Tierarztes abgefragt wird, soll, darf und muss das nach der Intention der GOT berechnet werden, auf welchem Weg auch immer dieses Abfragen erfolgt, von Angesicht zu Angesicht, per Telefon, per Mail, per WhatsApp, per Facebook-PN. Steht eine telefonische oder WhatsApp-Beratung auf der Rechnung, reagieren manche Tierbesitzer:innen verständnislos bis ungehalten und betonen, dass man doch nur schnell 5 Minuten wegen der Laborwerte des Haustieres telefoniert oder getextet hätte. Ja, lassen Sie es tatsächlich nur 5 Minuten gewesen sein. In einer lebhaften Praxis wie meiner kommen pro Tag aber manchmal 20 solcher Telefonate zusammen. Dann reden wir plötzlich von 100 Minuten. Dass mehr als anderthalb Stunden meiner täglichen Patientenkontaktzeit nicht kostenlos erbracht werden können, sollte einleuchten.
– Der Text von Ziffer 11: „Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung“ beinhaltet auch die Formulierung „einschließlich eingehender Vorbereitung“. Es kann also durchaus passieren, dass Sie bei Ihrem ersten Besuch in einer Praxis oder Klinik schon ein rundes Sümmchen auf der Rechnung stehen haben, bevor Sie überhaupt angekommen sind, und zwar dann, wenn Sie den Fall Ihres Tieres betreffende vorgeschichtliche Unterlagen übermittelt haben, die von einer Tierärztin/einem Tierarzt in Vorbereitung Ihres Termins durchgesehen wurden. In Zeiten des sehr einfachen digitalen Datenverkehrs haben viele Tierbesitzer:innen eindrucksvoll umfangreiche Dossiers zur medizinischen Vorgeschichte ihres Tieres angesammelt. Beispielsweise habe ich neulich in Vorbereitung eines Zweitmeinungs-Termins geschlagene 40 Seiten Behandlungsberichte, Labor- und Histopathologiebefunde und auch noch 16 Röntgenbilder und eine MRT-Aufzeichnung übermittelt bekommen. Natürlich setze ich mich damit sorgfältig auseinander. Macht ja auch absolut Sinn, damit man sich beim Termin selbst auf das Tier und seinen Besitzer konzentrieren kann. Aber, und das ist halt wichtig: Sobald ich mich hinsetze und mit der Durchsicht solcher Unterlagen anfange, gucke ich auf die Uhr! Diese Fallvorbereitung darf, soll, muss nach der Intention der GOT und nach dem Beratungs-Stundensatz der jeweiligen Praxis berechnet werden!
Ganz am Ende noch ein paar Worte zu dem so häufig verwendeten wie falschen Spruch aus der Rezension in der Einleitung, der ja auch mit etwas bösem Willen auf die Artikel dieser Serie angewendet werden könnte: „Da geht es nur ums Geld, nicht um die Tiere!“. Das ist einfach grenzenlos blöd, sorry! Ich versuche, jedes Tier, das ich behandle, genau so zu sehen wie meine eigenen. Ich gebe mir auch die größte Mühe, alle Ängste und Sorgen der Besitzer:innen ernst zu nehmen. Der anhaltende und immer weiter zunehmende Erfolg meiner Praxis über mehr als 30 Jahre bestätigt mir, dass sehr viele Kundinnen und Kunden das durchaus wahrnehmen und anerkennen. Aber jede Münze hat halt zwei Seiten: Bei aller Sorge, bei allen Bemühungen um meine vierbeinigen Patienten habe ich auch eine von mir als sehr bedeutsam empfundene Verpflichtung zur wirtschaftlich korrekten und finanziell rentablen Führung meiner Praxis, nicht zuletzt deshalb, damit ich die Arbeitsplätze meiner Angestellten sichern und sie fair bezahlen kann. Deshalb kann man die in diesen Artikeln erläuterten Zusammenhänge nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.
Dies ist der zweite Teil einer dreiteiligen Artikelserie über für Sie, die Tierbesitzer:innen, interessante betriebswirtschaftliche Zusammenhänge in der Tierarztpraxis. Wird also fortgesetzt!
Bleiben Sie uns gewogen, bis bald, Ihr
Ralph Rückert
© Kleintierpraxis Ralph Rückert, Römerstraße 71, 89077 Ulm
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