Dokumentenfälschung und Versicherungsbetrug sind keine Kavaliersdelikte!
Von Ralph Rückert, Tierarzt
Diese Frage (siehe Bild) hat Clinician’s Brief, eine im englischen Sprachraum sehr bekannte tiermedizinische Fachseite, neulich ihren Leserinnen und Lesern gestellt und viele Antworten bekommen. So gut wie alle Kommentare bestätigen, dass solche Bitten bzw. Aufforderungen bezüglich einer Abänderung der Krankenakte eines Tieres zum Zwecke der Täuschung einer Tierkrankenversicherung ziemlich häufig vorkommen. Ich nehme mal an (ohne es belegen zu können), dass die Zahl solcher Vorkommnisse direkt proportional zum Anteil krankenversicherter Tiere in der jeweiligen Praxis oder Klinik sein dürfte.
Auch wir erleben das nicht selten. Die Tierbesitzer:innen, die mit solchen Ansinnen an uns herantreten, würde ich grob in drei Kategorien einteilen: Da gibt es die, die halt mal nachfragen, durchaus auch auf den Rat von Versicherungsvertretern oder -maklern, dann die, die es für eine Selbstverständlichkeit halten („Ich Kunde, ich König!“), dass man so „eine Kleinigkeit“ für sie erledigt, und zuletzt die, die da – zu unserer Verblüffung und in völliger Verkennung der Tatsachen – sehr massiv werden und nicht mal vor versuchter Nötigung und Erpressung zurückschrecken.
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