Ein Jahr neue GOT – Teil 1: Fazit für die Kleintierpraxis
Von Ralph Rückert, Tierarzt
Die neue Gebührenordnung (nGOT) für Tierärztinnen und Tierärzte trat am 22. November 2022 in Kraft. Diese Neufassung lag mehr als ein Jahrzehnt in der Luft, wurde aber von der Politik immer wieder auf die lange Bank geschoben. Wie in der Ära Merkel leider in vielen Bereichen üblich, wurden trotz aller Warnungen vor der inzwischen eingetretenen Versorgungskatastrophe statt des eigentlich notwendigen Druckverbandes nur kleine Heftpflaster auf die arteriellen Blutungen der Tierärzteschaft geklebt, in Form von zwei rein prozentualen und angesichts der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklung völlig unzureichenden Anpassungen und einer Erhöhung der im Notdienst berechenbaren Gebühren.
Nun haben wir seit einem Jahr die Neufassung, die endlich in einer deutlich verbesserten logischen Struktur sehr viele inzwischen übliche diagnostische und therapeutische Verfahren abdeckt, die in der alten GOT nicht mal erwähnt waren, und die überdies den realistischen Zeitaufwand der verschiedenen Tätigkeiten berücksichtigt, auf der Basis einer zwar nicht perfekt, aber doch sehr vernünftig gemachten Studie einer vom zuständigen Bundesministerium beauftragten Beratungsfirma. Zeit für ein praxisinternes Fazit, bevor wir uns (Achtung: Teaser!) im dann hoffentlich schnell folgenden zweiten Teil der aktuellen und maximal lächerlichen Petition der Trotzkinder von der Reiterlichen Vereinigung FN widmen!
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