Die Allgemeine Untersuchung: Ein Zankapfel der Gebührenordnung
Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin
Ein Zitat: „Freitag musste ich direkt wegen Impfung zum Tierarzt. Gestern Abend hab ich mir erstmals die Rechnung angeschaut und bin irgendwie stutzig geworden: Zunächst ist dort „Allgemeine Untersuchung mit Beratung“ aufgeführt. Ist ja auch okay. Ich denke, dass es üblich und auch positiv ist, dass sich der Tierarzt vor der Impfung ein Bild vom Gesundheitszustand des Hundes macht (Kontrolle der Zähne, Augen, Ohren). Weiter unten steht allerdings noch mal „Eingehende Untersuchung einzelner Organe“ – was soll das bitte sein? Das Abhören des Hundes oder wie? Hätte jetzt gedacht, dass das auch zur allgemeinen Untersuchung gehört, wenn er das Hundchen mal kurz an Herz und Lunge abhört. Und damit meine ich wirklich kurz (so 10 – 20 Sekunden) und das ist für mich auch nicht „eingehend“! Und dafür berechnet der xy Euro netto extra?“
Mit diesem Zitat haben wir schon einmal einen Artikel eingeleitet, der sich mit der Bedeutung und der Komplexität der körperlichen Untersuchungstechniken in der Tiermedizin beschäftigt. Das war im Sommer vor zwei Jahren. An der Diskussion bzw. der Streiterei um Umfang und Berechnung der Gebührenordnungspositionen „Allgemeine Untersuchung“ (AU) und „Eingehende Untersuchung“ (EU) hat sich seitdem nicht viel geändert, eher im Gegenteil, denn seit Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung im November 22 schielen ja viele Tierbesitzer:innen recht argwöhnisch auf ihre Rechnungen.
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