Kastration: Nur legal mit medizinischer Indikation?
Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin
Kann man ja im Netz allenthalben lesen: „Eine Kastration ohne medizinischen Grund ist illegal!“. Dabei wird regelmäßig auf Paragraph 6, den sogenannten Amputations- und Organentnahme-Paragraphen des Tierschutzgesetzes abgehoben, speziell auf die Formulierung:
„Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn (…) zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.“
Dabei gewinnt man immer den Eindruck, dass die meisten nach der Hälfte dieses Absatzes zu lesen aufhören. Anders lässt sich nicht erklären, dass so häufig und so felsenfest behauptet wird, dass eine Kastration ausschließlich aufgrund einer medizinischen Indikation durchgeführt werden dürfe. Die reichlich gummiartige Formulierung „zur weiteren Nutzung und Haltung des Tieres“ öffnet nämlich Tür und Tor auch für Kastrationen aus anderen als rein medizinischen Gründen.
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