Narkose-Leitlinien und neue Gebührenordnung: Zwei Güterzüge auf Kollisionskurs!
Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin
So, nach einer kleinen Pause über die Feiertage nehmen wir als Einstieg in das neue Jahr gleich ein richtig schwieriges Thema auf die Hörner! Eine Warnung vorab: Bei der Diskussion des im Dezember gerade wieder aktualisierten Silvester-Artikels auf Facebook gab es einzelne Stimmen, die fragten, wer denn so lange „Romane“ (laut Textverarbeitung 20000 Zeichen) lesen würde. Dieser Artikel hier ist mit 27000 Zeichen sogar noch länger geworden, weil wir echt unser Herz ausschütten über ein auch und gerade für Sie als Tierbesitzer:innen extrem wichtiges Thema. Wir können also Menschen mit begrenzter Aufmerksamkeitsspanne nur von dem Versuch abraten, diesen intellektuell leider keineswegs barrierefreien Text durchlesen zu wollen!
Aber nun zur Sache: Wie schon in einem anderen Artikel vom April 2018 besprochen, gibt es seit 2016 die „Leitlinie Anästhesiologische Versorgung bei Hund und Katze“, herausgegeben durch die Fachgruppe Veterinärmedizinische Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie (VAINS) der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG). Diese Leitlinie möglichst weitgehend einzuhalten, ist (schon allein aus rechtlichen Gründen) für jede Praxis / Klinik ratsam, die Tiere in Narkose legt. Für Praxen wie unsere, die sich sogar ein Stück weit auf die Durchführung von Hochrisikonarkosen bei alten oder vorerkrankten Tieren kapriziert haben, ist die Leitlinie natürlich mehr oder weniger Gesetz.
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