Qualzucht – Der Fisch stinkt vom Kopf her: Analyse eines Facebook-Postings von FCI-Präsident Tamás Jakkel
Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin
Wo auch immer dieser Tage das durch den neuen Paragraphen 10 der Tierschutzhundeverordnung verfügte Ausstellungsverbot für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen diskutiert wird, wird auch wortreich und verbittert ein „Generalverdacht“ gegen die vereinsorganisierte Hundezucht beklagt und mehr „Differenzierung“ gefordert. Die unseres Wissens vom Club für Britische Hütehunde und seiner Wortführerin, der Zuchtrichterin Sarah Boyd, initiierte Gegenkampagne versteigt sich (wir haben berichtet) aber im Gegensatz zu dieser Forderung maximal unterkomplex zu dem geradezu hanebüchenen Slogan „Kontrollierte Hundezucht ist keine Qualzucht“. Jegliche Distanzierung von Bereichen, in denen das für jede(n) sichtbar nicht mal ansatzweise stimmen kann, wird mit viel Pathos und ohne jede Einsicht verweigert.
Nach den ersten Donnerschlägen wie der Schau in Erfurt laufen nun (auch auf höchster Ebene) die Diskussionen darüber, wie der Ausstellungsverbotsparagraph im Detail auszulegen und umzusetzen ist. Zweifellos gibt es da bestimmte Punkte, bei denen dringender Klärungsbedarf besteht. Aber wie auch immer diese Diskussionen ausgehen mögen, eines ist nach dem Wortlaut des Paragraphen 10 jedenfalls sicher: Bestimmte Rassen, insbesondere das klassische Dreigestirn der Brachycephalen, also Französische und Englische Bulldogge und der Mops, aber auch noch so einige andere, werden zukünftig in Deutschland auf gar keinen Fall mehr ausgestellt werden können, und das ist auch gut so!