Memo to all: Katzenzahnbehandlungen ohne Dentalröntgen sind tierschutzwidriger Pfusch, und zwar immer und grundsätzlich!
Von Ralph Rückert, Tierarzt, und Johanne Bernick, Tierärztin
Mal wieder Zahn-Röntgenbilder, die zornig machen! Ein paar Monate zuvor hatte die Katze eine sicher sehr preisgünstige „professionelle“ Zahnreinigung unter Narkose, bei der auch ein Zahn „gezogen“ wurde. Genauer gesagt wurde der Zahn 408 nicht kunstgerecht extrahiert, sondern unter Zurücklassen der kompletten (und natürlich dauerhaft schmerzhaften) vorderen Zahnwurzel irgendwie rausgebrochen. Und es wurden an den anderen Unterkieferzähnen verheerende und ebenfalls extrem schmerzhafte Resorptivläsionen (RL oder FORL) ignoriert, unter denen die Katze eine sehr lange Zeit schwer zu leiden hatte.
So einen Stuss kann man natürlich nur abliefern, wenn kein dentales Röntgen zur Anwendung gebracht wird. Bei der immensen Quote (über 50 Prozent aller Tiere über 5 Jahren), mit der Katzen von Resorptivläsionen betroffen sind, ist jede Art von Zahnbehandlung bei der Katze ohne die Anfertigung dentaler Röntgenaufnahmen in unseren Augen sowohl tierschutzwidrig als auch kunstfehlerhaft.