Tiermedizinische Betriebswirtschaft II: Die GOT-Positionen 10, 11 und Z, oder: Zeit ist Geld!

Von Ralph Rückert, Tierarzt
Wie so oft als Einleitung ein Netz-Fundstück, die 1-Sterne-Bewertung einer deutschen Tierarztpraxis:  „Vorsicht, Abzocker! Ich habe wegen ihrem guten Ruf zu dieser Praxis gewechselt, aber als ich neulich beim ersten Besuch mit unserer neuen Fellnase eine Liste mit ein paar Fragen dabei hatte und die mit der Chefin durchgesprochen habe, standen hinterher auf der Rechnung die Posten „Ziffer 11: Eingehende Beratung“ und „Z (Zeitgebühr)“, für zusammen 70,48 Euro plus Märchensteuer!!! Das ist eine bodenlose Frechheit, wir haben uns nur eine halbe Stunde über unser Mäuschen unterhalten. Bei meinem früheren Tierarzt hat das nie was gekostet! Diese Praxis, wo es nur ums Geld geht, nicht um die Tiere, sieht mich jedenfalls nie wieder!“.
Das ist ziemlich typisch. Irgendwo in meinen vielen Bewertungen müsste sich eigentlich auch sowas finden, wenn ich mich richtig erinnere. Die Gebührenordnungsziffern 10: „Beratung im einzelnen Fall ohne Untersuchung (auch schriftlich oder fernmündlich)“, 11: „Eingehende Anamneseerhebung oder Beratung, das gewöhnliche Maß übersteigend, einschließlich eingehender Vorbereitung…“ und Z: „Zeitgebühr“stoßen bei Haustierbesitzer:innen häufig auf irgendwas zwischen empörtem Unverständnis und blankem Entsetzen.

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