Illegale Importwelpen und die Grenzen der tierärztlichen Schweigepflicht
Von Ralph Rückert, Tierarzt
Hier mal wieder ein (sehr kurzer) Artikel aus aktuellem Anlass: Gestern wurde mir ein Welpe wegen wiederholtem Erbrechen und eingeschränktem Allgemeinbefinden vorgestellt. Ein kurzes Studium des vorgelegten Impfpasses ergab, dass der allenfalls knapp 8 Wochen alte Zwergspitz aus Bulgarien stammte und nicht gegen Tollwut geimpft war. Außerdem war er sowohl von Endo- als auch von Ektoparasiten befallen, hatte also Würmer und Flöhe. Und er war leicht erkennbar ziemlich krank.
Jetzt nochmal zum Mitschreiben: Ein aus dem Ausland stammender Welpe muss gültig gegen Tollwut geimpft sein. Diese Impfung darf erst erfolgen, wenn der Welpe mindestens 12 Wochen alt ist, und wird 21 Tage später für einen grenzüberschreitenden Transport nach Deutschland gültig. Wie man es also dreht und wendet: Ein Hund aus dem Ausland kann nicht in einem Alter von weniger als 15 Wochen legal nach Deutschland verbracht worden sein! Ich wäre echt dankbar, wenn diese doch eigentlich ziemlich einfache Regel mal endlich bei allen potentiellen Welpenkäufern ankäme!
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