Euthanasie (Teil 2) – Recht und Gesetz

Von Ralph Rückert, Tierarzt
Selbstverständlich und für Deutschland wenig überraschend ist die Euthanasie eines Tieres gesetzlich geregelt, und zwar kompromissloser als in den meisten anderen Ländern der Welt. Die Auswirkungen der betreffenden Gesetzestexte sind aber für den Laien in ihrer Komplexität nicht so leicht zu verstehen und die daraus zu ziehenden Folgerungen oft überraschend.
Erst mal sieht es ganz einfach und erfrischend unkompliziert aus, denn bei der Betrachtung der Gesetzeslage um die Einschläferung von Tieren müssen wir uns nur um drei Stellen des Tierschutzgesetzes kümmern, die Paragraphen 1, 4 und 17. Schwierig wird es erst, wenn wir uns überlegen müssen, was das im wirklichen Leben bedeutet.

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